Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 94 (weggefallen)
Stand: 14.03.2026
Für § 94 SGB VI liegt kein Text vor.
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Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 94 SGB VI →
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Nach Gewicht
- BSG, 10.07.2012 – B 13 R 81/11 RRente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Jahressondersonderzahlung - Ruhen des ArbeitsverhältnissesZitiert von 22
- BSG, 06.09.2017 – B 13 R 21/15 RRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt während dauerhafter Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsabgeltung - rentenschädlicher HinzuverdienstZitiert von 25
- BSG, 10.07.2012 – B 13 R 85/11 RRente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - UrlaubsabgeltungZitiert von 45
- LAG Niedersachsen, 30.04.2007 – 9 Sa 921/06
- BSG, 26.06.2007 – B 4 R 11/07 SZitiert von 4
- BAG, 29.06.2000 – 6 AZR 50/99Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 31.08.2022 – 3 A 210/21Zitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2006 – L 2 R 466/06 ERGesetzliche Rentenversicherung - Rente wegen voller Erwerbsminderung - Zugangsfaktor - Rentenneuberechnung - vorläufiger Rechtsschutz - einstweilige Anordnung - Fehlen eines Anordnungsgrundes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.